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   OLG Celle, 08.10.1985 - 1 Ss 154/85   

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https://dejure.org/1985,8278
OLG Celle, 08.10.1985 - 1 Ss 154/85 (https://dejure.org/1985,8278)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.10.1985 - 1 Ss 154/85 (https://dejure.org/1985,8278)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Oktober 1985 - 1 Ss 154/85 (https://dejure.org/1985,8278)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 166 StGB; § 154a StPO; Art. 5 Abs. 2 GG
    Rechtmäßigkeit einer Geldstrafe wegen Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Geldstrafe wegen Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1275
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75

    Wahlwerbesendungen

    Auszug aus OLG Celle, 08.10.1985 - 1 Ss 154/85
    Zwar müssen die "allgemeinen Gesetze", die im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG das Grundrecht der Meinungsfreiheit einschränken, selbst im Lichte der hohen Bedeutung dieses Grundrechts ausgelegt werden (BVerfGE 42, 163, 169 [BVerfG 11.05.1976 - 1 BvR 163/72] ; 47, 198, 232; OLG Celle StrVert 1983, 284).
  • OLG Köln, 11.11.1981 - 3 Ss 704/81

    Eignung einer Handlung (hier: Abdruck einer Karikatur über Maria und Josef) zur

    Auszug aus OLG Celle, 08.10.1985 - 1 Ss 154/85
    Diese Beurteilung unterliegt der tatrichterlichen Würdigung (BGH 29, 26; OLG Köln NJW 1982, 657) und enthält keinen Rechtsirrtum.
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

    Herabsetzende Werturteile

    Auszug aus OLG Celle, 08.10.1985 - 1 Ss 154/85
    Zwar müssen die "allgemeinen Gesetze", die im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG das Grundrecht der Meinungsfreiheit einschränken, selbst im Lichte der hohen Bedeutung dieses Grundrechts ausgelegt werden (BVerfGE 42, 163, 169 [BVerfG 11.05.1976 - 1 BvR 163/72] ; 47, 198, 232; OLG Celle StrVert 1983, 284).
  • AG Lüdinghausen, 23.02.2006 - 7 Ls 31/05

    Straftaten gegen Religion und Weltanschauung: Beschimpfung des Islam

    Maßstab dafür, ob eine Äußerung nach ihrem objektiven Aussagegehalt eine Beschimpfung ist, ist nicht das Verständnis und religiöse Gefühl der überzeugten Anhänger des betreffenden Bekenntnisses, vielmehr kommt es nur darauf an, ob sich nach dem objektiven Urteil eines auf religiöse Toleranz bedachten Beurteilers in der Äußerung eine so erhebliche Herabsetzung des Bekenntnisses anderer finden lässt, dass sie als eine Gefährdung des öffentlichen Friedens gelten kann (so. z.B. OLG D NJW 1986, 1275; OLG L NStZ 1986, 363).

    Unter dieser Voraussetzung sind entsprechende Äußerungen auch nicht mehr durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt, zumal § 166 StGB selbst wieder grundrechtsschützenden Charakter hat (vgl. OLG D, NJW 1986, 1275).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.1996 - 11 A 11503/96

    Theaterstück; Untersagung; Religiöses Bekenntnis; Beschimpfung; Öffentlicher

    Es bestanden berechtigte Gründe für die Befürchtung, daß das Vertrauen der Betroffenen in die Respektierung ihrer religiösen Überzeugung beeinträchtigt werden und darüber hinaus die Beschimpfung bei Dritten die Bereitschaft zu Intoleranz gegenüber den Anhängern des beschimpften Bekenntnisses fördern konnte (vgl. OLG Celle, Urteil vom 8. Oktober 1985, NJW 1986, 1275, 1276; OLG Karlsruhe, aaO).
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